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Begrenzung der Regulierung bei städtischen Transformationskrediten

  • 2023-04-18
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Die Zinssätze für Bau-, Akquisitions- und Verstärkungskredite für Wohnungen und Unternehmen in Katastrophengebieten wurden erhöht. Die auf Unterstützung basierenden Kreditobergrenzen wurden angehoben.
Der Zinsunterstützungssatz wurde im Zuge der Umgestaltung und Stärkung des Darlehens für Wohnraum und Arbeitsplatz erhöht.



Gemäß dem Beschluss des Präsidenten der Republik Türkei, der eine Änderung des Beschlusses über die Zinsunterstützung für die Darlehen vorsieht, die von den Rechteinhabern der Banken im Rahmen des am 13.04.2023 im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzes Nr. 6306 verwendet werden sollen, ist die Zinsunterstützung für die zinsgestützten Bau-, Akquisitions- und Verstärkungsdarlehen, die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel im Rahmen des Beschlusses genehmigt wurden; von 600 Basispunkten auf 840 bzw. 720 Basispunkte für Wohnungsbau- und Akquisitionskredite erhöht.

840 BASISPUNKTE ZINSUNTERSTÜTZUNG FÜR EINEN EINZIGEN WOHNSITZ, 720 BASISPUNKTE FÜR MEHR ALS EINEN WOHNSITZ

In diesem Zusammenhang wurde der Zinsunterstützungssatz für die Bau- und Wohnungsbaudarlehen, die für den Erstwohnsitz der Rechteinhaber mit mehr als einem Wohnsitz verwendet werden sollen, auf 840 Basispunkte (BP) pro Jahr festgelegt. Die Zinszulage, die von diesen Rechteinhabern für 2 oder mehr Häuser gewährt wird, wird in Höhe von 720 Basispunkten gewährt.



Während die Zinsunterstützung für die Begünstigten gegenüber dem für das Verstärkungsdarlehen vorgesehenen Zinsstützungssatz von 600 Basispunkten nicht geändert wurde, wurde der Zinsstützsatz für die Unternehmensbau- und Akquisitionsdarlehen von 440 Basispunkten auf 480 Basispunkte erhöht.

SUPPORT CORE CREDIT LIMITS ERHÖHT

Mit dem gleichen Beschluss wurden auch die Obergrenzen für Darlehen, die auf der Grundlage des Anspruchs mit Zinsen zu gewähren sind, angehoben. Dementsprechend sind die Obergrenzen von Krediten, die auf Zinsstützung basieren; Es wurde von 240 Tausend TL auf 320 Tausend TL für das Verstärkungsdarlehen, von 600 Tausend TL auf 1,25 Millionen TL für Wohnungsbau- und Akquisitionsdarlehen, von 600 Tausend TL auf 800 Tausend TL für das Arbeitsplatzbaudarlehen und von 250 Tausend TL auf 350 Tausend TL für das Arbeitsplatzerwerbsdarlehen erhöht.

DIE FRIST FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG BEI DER BANK AUF ZINSUNTERSTÜTZUNG BETRÄGT 3 JAHRE

Gemäß der mit der Entscheidung getroffenen Verordnung wurde die Frist auch für die Beantragung von Banken von 1 Jahr auf 3 Jahre verlängert, die ab dem Datum der Räumung oder des Abrisses Kredite für die Bereitstellung von Zinshilfen für Bau-, Akquisitions- und Verstärkungsdarlehen gewähren.
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